Es gibt immer auch wieder unseriöse Firmen und Angebote auf dem Markt. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, gelangen Sie an die Infostelle oder die Ombudsstelle der FWS.
Ombudsstelle FWS: https://www.fws.ch/ombuds-und-schlichtungsstelle/
Infostelle FWS: https://www.fws.ch/informationsstellen/
Wir haben festgestellt, dass bei Zertifikats-Anträgen, welche verschlüsselte PDF enthalten, es vorkommen kann, dass nicht alle Dokumente wirklich hochgeladen werden und dann fehlen. Dies ist technisch bedingt und kann durch uns nicht beeinflusst werden.
Wir bitten Sie daher, um Rückfragen und Zeitverluste zu vermeiden, die PDF für die Antragstellung per Webanwendung NICHT zu verschlüsseln. Ihre Daten werden von uns nicht verändert oder an Unbefugte weitergegeben.
Verschiedene Installationsfirmen haben uns mitgeteilt, dass die Handhabung dieses Formulars Probleme bereitet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sei dieses Formular nicht mehr im Besitz des Installateurs.
Das Formular erfüllt drei wichtige Aufgaben:
1. Für die Bauherrschaft und gegenüber dem Kanton dokumentiert das unterschriebene Formular den Einbau eines WPSM.
2. Für den Installationsbetrieb ergibt sich Sicherheit, dass die Bauherrschaft allfällige Mehrkosten infolge WPSM bezahlt.
3. Mit dem unterschriebenen Formular werden die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung erfüllt.
Es ist daher wichtig, dass das Formular unterschrieben dem Zertifikatsantrag beigelegt wird (Schritt 4: Hochladen von Dokumenten).
Wir schlagen vor, dass das Formular anlässlich der Auftragsbestätigung zweifach ausgestellt und unterzeichnet wird. Ein Expl. verbleibt bei der Bauherrschaft, ein Expl. geht in die Akten des Installationsbetriebes und kann eingescant werden.
Es gibt die Möglichkeit, den Antrag online bereits zu eröffnen und das PDF hochzuladen. Der Antrag kann dann Schritt für Schritt zu beliebigen Zeitpunkten weiter bearbeitet werden. Er verbleibt so lange unter "nicht abgeschlossene Anträge", bis er eingereicht wird.
Im Sinn einer Übergangsbestimmung und zur Vermeidung von zusätzlichen administrativen Aufwendungen akzeptieren wir zurzeit noch nicht unterschriebene Formulare. Ab 1. Juli 2022 werden nicht unterschriebene Formulare nicht mehr angenommen.
Die Ergänzung des Pflichtenhefts um das Kapitel WP und PV ist von allen Trägerverbänden genehmigt worden. Damit tritt sie in Kraft und gilt ab 01.01.2023. Als Konsequenz davon wird keine Einzelfreigabe für WP mit PV mehr benötigt, wenn die von der Trägerschaft genehmigten Vorgaben eingehalten werden.
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