Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) ist eine gemeinsame Entwicklung namhafter Wärmepumpen-Hersteller und Lieferanten, führender Verbände der Branche und von Installateuren. suissetec, FWS, GebäudeKlima Schweiz GKS, der Schweizerische Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren SWKI und das Bundesamt für Energie BFE bilden die Trägerschaft des WPSM.
Die meisten Kantone haben das WPSM als Bedingung für die Förderung des Ersatzes von fossilen und elektrischen Heizungen durch Wärmepumpen festgelegt. In den Kantonen, welche den Ersatz bisheriger Heizungen nicht fördern, kann in den meisten Fällen eine Förderung von CHF. 2000.-, inkl. MWSt, bei der Organisation myclimate (www.myclimate.org) beantragt werden.
Der Bauherr erhält nach Abschluss der Installationsarbeiten und nach Prüfung der durch den Installateur eingereichten Dokumente durch eine neutrale Prüfstelle der FWS ein Anlagezertifikat. In den meisten Kantonen und bei myclimate ist dieses die Grundlage für die Auszahlung der zugesagten Fördergelder.
Das Anlagezertifikat wird dem Bauherrn verrechnet. Es kostet CHF. 350.-+ MWST bei einer kantonalen Förderung.
Im 3. Jahr nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe erfolgt eine Kontrolle durch den Lieferanten der Wärmepumpe. Damit werden die Energieeffizienz der Anlage gesichert und gleichzeitig die Bedürfnisse und Komfortansprüche der Bewohner der Liegenschaft optimal berücksichtigt und aufeinander abgestimmt. Diese Arbeit ist in der Regel in der Offerte des Installateurs bereits enthalten. Sie stellt eine geldwerte Leistung dar, da der Bauherr damit auch Stromkosten sparen kann.