Einreichung Antrag: Der Antrag für eine Anlagezertifikat muss zwingend durch den Installateur bei der Prüfstelle eingereicht werden. Dies, weil:
Rechnung: Die Rechnung für das Anlagezertifikat wird direkt an die
Bauherrschaft geschickt. Sie wird erstellt, sobald der Zertifikatsantrag durch
die Heizungsinstallationsfirma bei der Prüfstelle eingegangen ist.
In den Kantonen BE,
BL, LU, TG, SH, ZH übernimmt der Kanton die Kosten für das Anlagezertifikat. Hausbesitzende
in diesen Kantonen erhalten keine Rechnung. Im Kanton AG zahlt der Kanton die
Kosten zusammen mit der Auszahlung des Förderbeitrags zurück.
Ausstellung des Anlagezertifikates: Korrekt ausgefüllte und vollständig durch den Heizungsinstallateur eingereichte Anträge werden innert etwa sechs Wochen geprüft und das Zertifikat ausgestellt, sofern die Anlage die Vorgaben des WPSM einhält und die Rechnung für die Prüfung bezahlt ist.
Sie finden nachfolgend weiteres Informationsmaterial zum Wärmepumpen-Systemmodul.
Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich gerne an Ihren Heizungsinstallateur oder
die Geschäftsstelle der FWS.