News der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS

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  • Donnerstag, 15. Juli 2021 - Verwendung von Ersatzspeichern und -boilern infolge Lieferproblemen

    Für einige Materialien bestehen zur Zeit Lieferprobleme. Davon ist auch der Stahl betroffen. Als Folge davon können verschiedene Speicher- und Boilerhersteller momentan nicht zeitnah produzieren und liefern. Daher sind Installateure unter Umständen gezwungen, andere Lieferkanäle zu benutzen.

    Wenn davon WP-Anlagen mit WPSM betroffen sind, bedeutet dies, dass in allen diesen Fällen Anträge für Einzelfreigaben gestellt werden müssten. Um zusätzliche Zeitaufwendungen und Kosten nach Möglichkeit zu vermeiden, hat die Projektleitung die folgende Regelung beschlossen:

    Vom Antrag einer Einzelfreigabe infolge der Verwendung eines Ersatzapparates ist der Installateur unter den folgenden Bedingungen befreit:
    - Der Ersatzspeicher ist technisch mit demjenigen identisch, der gemäss WPSM vorgesehen ist
    - Diese Gleichwertigkeit ist mit schriftlichen technischen Unterlagen nachweisbar
    - Die hydraulische Einbindung entspricht den Vorgaben WPSM
    - Der Lieferant der Wärmepumpe hat schriftlich bestätigt, dass er mit dem Einsatz des Ersatzapparates einverstanden ist und die Funktionsgarantie aufrecht erhält. Der Installateur muss diese Bestätigung dem Antrag für ein Anlagezertifikat beilegen.

    Diese Regelung gilt bis Widerruf durch die Projektleitung
  • Montag, 12. April 2021 - Verkürzte Bearbeitungsfrist für beantragte Anlagezertifikate

    Die über Erwarten grosse Anzahl der eingereichten Anträge für eine Anlagezertifikat WPSM hat Ende 2020/Anfang 2021 leider zu einer deutlich zu hohen Bearbeitungszeit von 10-12 Wochen geführt.

    Wir konnten seit Januar 2021 die personellen Kapazitäten für die technische Prüfung der Anträge soweit hochfahren, dass wir jetzt einen grossen Teil der pendenten Anträge prüfen und erledigen konnten. Ab Beginn des Monats Mai wird die Bearbeitungszeit für neu eingehende Anträge noch 3-4 Wochen dauern. Damit bewegen wir uns auch wieder innerhalb der vom Reglement festgelegten Bearbeitungsfrist von 4 Wochen.

    Im Bereich Stichprobenkontrollen haben wir die personellen Kapazitäten ebenfalls ausgebaut, so dass ab sofort die Stichproben in der Regel innert 4 Wochen nach erfolgter Prüfung des Antrags abgeschlossen werden können.
  • Dienstag, 16. Februar 2021 - Aargau vergünstigt den Besuch des Praxiskurses WPSM

    Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Praxiskurs WPSM mit Arbeits- oder Wohnort im Kanton Aargau erhalten ab sofort eine Vergünstigung von Fr. 250.- auf die Kursgebühr. Der Kanton Aargau beteiligt sich damit an der Aus- und Weiterbildung im Bereich Wärmepumpen-System-Modul WPSM. Die Vergünstigung wird direkt von der Kursrechnung abgezogen.
  • Dienstag, 2. Februar 2021 - Änderung bei den Anträgen für ein Anlagezertifikat

    Seit dem 1.1.21 erhält nicht mehr der Installateur, sondern der Bauherr die Rechnung für die Prüfung des Antrags für ein Anlagezertifikat und das Zertifikat selber. Aus rechtlichen Gründen muss, zusammen mit dem Antrag, der Nachweis erfolgen, dass der Bauherr darüber informiert ist.
    Aus diesem Grund muss dem Antrag auf ein Anlagezertifikat, welches der Installateur einreicht, NEU zusätzlich das Formular "Bestätigung Installateur/Bauherr an Förderstelle" beigelegt werden. Es muss vom Installateur und vom Bauherrn unterschrieben werden.
    Das Formular kann auf dieser Webseite bei den Antragsformularen heruntergeladen werden.

    Anträge, welche ab 15.2.21 ohne dieses Formular eingereicht werden, werden zur Ergänzung an den Installateur zurückgewiesen.
  • Montag, 18. Januar 2021 - Corona-Schutzmassnahmen bei Stichprobenkontrollen

    Die Projektleitung hat die folgenden Schutzmassnahmen beschlossen, welche bei Stichprobenkontrollen eingehalten werden müssen. Damit sollen sowohl der Endkunde als auch der Stichprobenkontrolleur so gut als möglich geschützt werden.

    • Weder der Stichprobenkontrolleur noch der Endkunde haben Krankheitssymptome, welche auf Covid-19 hinweisen könnten.
    • Der Endkunde hat seine Symptomlosigkeit auf die entsprechende Frage des Stichprobenkontrolleurs beim Eintreffen vor Ort bestätigt.
    • Vor und nach der Kontrolle die Hände desinfizieren
    . Maskenpflicht für den Kontrolleur und den Hausbewohner. Bei jeder neuen Kontrolle verwendet der Kontrolleur eine neue Maske
    . Nach der Kontrolle desinfiziert der Kontrolleur alle von ihm berührten Flächen an der WP-Anlage
    • Im Gespräch mit dem Endkunden den 2 m-Abstand einhalten
    • Im Heizungsraum ist grundsätzlich während der Kontrolle nur der Kontrolleur anwesend. Der Endkunde hält sich vor der Türe zum Heizungsraum auf, wenn er die Kontrolle mitverfolgen will.

    Dierse Massnahmen gelten bis auf Widerruf.