Installationsfirmen haben seit 2022 die Möglichkeit, die Einreichung der WPSM-Zertifkatsanträge von durch sie installierten Wärmepumpenanlagen an eine Drittfirma zu delegieren. Seit Mai 2025 werden die dafür notwendigen PDF-Dokumente zentral durch das WPSM-Sekretariat an dafür berechtigte Unternehmen übermittelt.
Die Installationsfirmen sind gebeten, die Zertifizierungsunterlagen per Mail oder Post ab sofort dem WPSM-Sekretariat zu senden, wenn der Antrag durch eine Drittfirma eingereicht werden soll. Für Firmen, welche die Anträge mittels bisheriger Web-Eingabe selbst übermitteln, ändert sich nichts.
Die Adresse des WPSM-Sekretariates lautet wie folgt:
Der Umstand, dass die Aufträge durch das WPSM-Sekretariat verteilt werden, bedingt eine einheitliche Rechnungstellung durch alle Leistungserbringer.
Diese erledigen die Arbeiten und verrechnen danach ihren Aufwand an die auftraggebenden Installationsfirmen selbstständig und im eigenen Namen.
Dabei kommen die folgenden Ansätze zur Anwendung:
Diese Regelung gilt ab Juni 2025
Projektleitung WPSM, 02.06.2025