News der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS

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  • Montag, 20. April 2020 - Bericht in der hk Gebäudetechnik

    Die hk Gebäudetechnik hat in ihrer neusten Online-Ausgabe den Jahresbericht WPSM 2019 zusammengefasst. Der Bericht kann unter folgendem Link abgerufen werden:

    https://www.gebaeudetechnik.ch/waerme-kaelte/waermetechnik/waermepumpen/waermepumpen-systemmodul-setzt-sich-durch/
  • Montag, 6. April 2020 - Antragsformulare für ein Anlagezertifikat vereinfacht

    Die bisherigen Formulare «Deckblatt», «FWS-Leistungsgarantie» sowie «Inbetriebnahmeprotokoll Installateur» sind neu zu einer einzigen Datei zusammengefasst, so dass jede Information nur noch einmal eingegeben werden muss. Der Installateur reicht lediglich dieses neue Formular + das Inbetriebnahmeformular des Herstellers + das Hydraulikschema zur Prüfung ein.
    Das neue Formular kann samt je einem Beispiel für den Antrag für eine Luft/Wasser- und eine Sole/Wasser-Wärmepumpe auf dieser Webseite als beschreibbares PDF heruntergeladen werden.
  • Montag, 6. April 2020 - Verrechnung des Mehraufwandes bei der Prüfung der Anlage-Zertifikatsanträge ab 1. Mai

    Das Reglement WPSM sieht in Art. 5 vor, dass «zusätzliche Kosten für Zusatzaufwendungen infolge unvollständig eingereichter Unterlagen der Installationsfirma überbunden werden».
    Die Projektleitung hat bisher darauf verzichtet, diese Regelung anzuwenden, da sie der Meinung ist, dass diese Verrechnung in der Anfangsphase des WPSM unterlassen werden soll.

    Seit der Einführung des WPSM am Markt sind nun mehr als drei Jahre vergangen.
    Leider werden rund 50% der Anträge nach wie vor unvollständig oder falsch eingereicht, was einen hohen Zusatzaufwand bei der Prüfung der Anträge auslöst. Dieser Zusatzaufwand ist durch den Preis von Fr. 245.- + MWST für das Anlagezertifikat nicht gedeckt.

    Aufgrund dieser Tatsache hat die Projektleitung beschlossen, dass das im Reglement festgelegte Verfahren jetzt angewendet wird: Ab 1. Mai 2020 werden die Zusatzaufwendungen infolge falscher oder unvollständiger Zertifikatsanträge dem Installateur mit Fr. 140.- + MWST in Rechnung gestellt. Das Zertifikat wird erst ausgestellt, wenn nebst des ordentlichen Zertifikatspreises auch die Rechnung für den Zusatzaufwand beglichen ist.
    Dieser Zusatzaufwand von Fr. 140 + MWST darf dem Endkunden nicht verrechnet werden.

  • Freitag, 13. März 2020 - Einstellparameter für die Warmwasserbereitung

    Die Projektleitung WPSM hat bei der Prüfung der Zertifikatsanträge und bei der Auswertung der Protokolle der Stichprobenkontrollen festgestellt, dass die Einstellparameter für die Warmwasserbereitung oft nicht gemäss WPSM-Pflichtenheft eingestellt werden. Aus diesem Grund wurde ein Merkblatt über die Einstellparameter bei Wärmepumpen mit WPSM für die Warmwasserbereitung ausgearbeitet.
    Das Merkblatt kann im Installateur- und im Herstellerbereich unter «Arbeitsunterlagen und Formulare» heruntergeladen werden.
  • Freitag, 13. März 2020 - Der Kanton St. Gallen übernimmt die Kosten für das Anlagezertifikat

    Der Kanton St. Gallen hat entschieden, die Kosten von Fr. 245.- + MWST für das Anlagezertifikat WPSM zu übernehmen. Diese Regelung gilt ab Montag 16.3.2020.

    Konsequenzen:
    1. Der Bauherr muss das Anlagezertifikat in der Höhe von Fr. 245.- + MWST nicht mehr selber bezahlen.
    2. Der Installateur muss das Anlagezertifikat ab sofort nicht mehr in seine Offerte aufnehmen.
    3. Der Installateur stellt das Anlagezertifikat dem Bauherrn ab 16.3.20 nicht mehr in Rechnung, auch wenn er dieses offeriert hat.
    4. Falls der Bauherr das Anlagezertifikat bereits bezahlt hat, aber das Anlagezertifikat nach dem 15.3.20 beantragt wird, dann vergütet der Installateur dem Bauherrn den Preis für das Anlagezertifikat zurück.