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Montag, 4. Januar 2021 - WPSM mit eigener Telefonnummer 031 343 30 24
Die Mitarbeiter*innen, welche für das WPSM arbeiten, können ab sofort unter der Telefonnummer 031 343 30 24 erreicht werden. Über diese Nummer wird der Anrufer/die Anrufer schneller als bisher direkt mit der richtigen Person, wahlweise in der deutschen Schweiz oder in der Romandie, verbunden. Dies betrifft alle Anfragen zum WPSM: Zertifikatsanträge, Stichprobenkontrollen, Rechnungswesen, Versand der Zertifikate.
Die bisherige Telefonnummer der FWS bleibt bestehen. -
Donnerstag, 5. November 2020 - Ab 1.1.2021: Neuer Preis für das Anlagezertifikat / Rechnung geht neu an den Bauherrn
Die Trägerorganisationen – FWS, suissetec, GKS, DIE PLANER und BFE – haben die folgenden wichtigen Änderungen im WPSM beschlossen:
Preis des Anlagezertifikates WPSM ab 1. Januar 2021
Das BFE/EnergieSchweiz hat in den letzten Jahren mit sehr namhaften Beiträgen das WPSM unterstützt und dadurch ermöglicht, den Preis des Anlagezertifikates tief zu halten. Ab 2021 werden diese Subventionen zurückgefahren. Zudem deckte der Preis für das Anlagezertifikat bisher nicht die vollen Kosten des WPSM ab. Die Verrechnung des Anlagezertifikates muss den grössten Teil des gesamten Betriebsaufwands decken.
Aus diesem Grund wird der Preis für das Anlagezertifikat angepasst. Gegenwärtig beträgt er Fr. 245.- + MWST. Ab 1. Januar 2021 wird der Preis für ein Anlagezertifikat mit Fr. 380 + MWST festgelegt. Davon betroffen sind alle Zertifikatsanträge, die ab 1.1.2021 per Mail oder Post bei der Fachvereinigung Wärmepumpen FWS eintreffen.
Die EnDK als Vertretung der Kantone ist über eine Preisanpassung in dieser Grössenordnung bereits seit längerem informiert und hat ihr Einverständnis signalisiert.
Verrechnung des Anlagezertifikates: Neue Regelung ab 1.1.2021
Bisher wurde das Anlagezertifikat den Heizungsinstallateuren, welche das Zertifikat beantragt haben, in Rechnung gestellt. Sie haben in den meisten Fällen das Anlagezertifikat für die Bauherrschaft vorfinanziert.
Die Trägerorganisationen haben beschlossen, diese Praxis zu ändern, um den Ablauf für die Installationsbranche zu vereinfachen: Ab 1. Januar 2021 wird das Anlagezertifikat von der FWS dem Bauherrn direkt in Rechnung gestellt.
Der Bauherr erhält nach wie vor das Anlagezertifikat erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem eine allfällige Stichprobe erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Frist bis zur Ausstellung des Anlagezertifikates beträgt im Normalfall ca. 7 Wochen ab Eintreffen des Antrags bei der FWS und rund 13 Wochen, falls die Wärmepumpenanlage einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird. -
Mittwoch, 23. September 2020 - Ab September 2020: Stichprobenkontrollen vor Zertifikatsabgabe
Ab September 2020 werden die Stichprobenkontrollen VOR dem Versand der Anlagezertifikate durchgeführt. Damit erhält der Bauherr Gewissheit, dass seine Wärmepumpenanlage von neutraler Stelle überprüft und als in Ordnung befunden wurde. Da die Auszahlung der Fördergelder in den meisten Kantonen an die Vorlage des Zertifikates durch den Bauherrn gebunden ist, erhalten die Kantone mit dem geänderten Ablauf Sicherheit, dass die von ihnen geförderten Wärmepumpenanlagen den Förderbedingungen entsprechen. -
Donnerstag, 23. Juli 2020 - Pressemitteilung: Grosserfolg Wärmepumpen-Systemmodul: 10’000 Zertifikate in 2.5 Jahren, über 1000 eingetragene Planungs- und Installationsbetriebe
Das Wärmepumpensystem-Modul (WPSM) wurde von Herstellern, Lieferanten und Installationsbetrieben sowie Fachverbänden der Wärmepumpenbranche gemeinsam entwickelt und Anfang 2017 auf dem Markt eingeführt. Es bewirkt eine markante Erhöhung der Energieeffizienz und Betriebssicherheit der Wärmepumpenanlagen dank optimal abgestimmten Komponenten, sowie Regelung und Steuerung der Anlage. Dies führt zusätzlich dazu, dass diese Anlagen eine höhere Lebensdauer haben werden.
Das WPSM hat auch die Kantone überzeugt: In allen Kantonen, welche den Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen durch eine Wärmepumpe fördern, ist der Einsatz eines WPSM eine der Förderbedingungen.
Das WPSM hat sich durchgesetzt und wird nicht nur in der Sanierung, sondern oft auch im Neubau bei Heizanlagen bis ca. 15 kW thermischer Leistung eingesetzt. In kurzer Zeit, nämlich 2.5 Jahre nach der Markeinführung, wurde in den letzten Tagen die Zahl von 10’000 beantragten Zertifikaten erreicht.
Die Installationsbranche hat sich intensiv auf die Anwendung des WPSM vorbereitet. Seit 2017 haben weit über 1000 Personen den von der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS angebotenen Praxiskurs WPSM besucht und Anfang Juli konnte der 1000. Installationsbetrieb auf der Internet-Liste der "qualifizierten Installateure WPSM» aufgenommen werden. Auf dieser Liste können Bauherrschaften die Installationsbetriebe in ihrer Wohnregion suchen und kontaktieren, welche Mitarbeiter beschäftigen, welche den Praxiskurs WPSM besucht haben. -
Dienstag, 12. Mai 2020 - Hygiene-Massnahmen bei Stichprobenkontrollen
Ab 1. Juni 2020 führen wir Stichprobenkontrollen vor Ort unter nachfolgenden Voraussetzungen wieder durch:
• Weder der Stichprobenkontrolleur noch der Endkunde haben Krankheitssymptome, welche auf Covid-19 hinweisen könnten.
• Der Endkunde hat seine Symptomlosigkeit auf die entsprechende Frage des Stichprobenkontrolleurs beim Eintreffen vor Ort bestätigt.
• Vor und nach der Kontrolle die Hände desinfizieren
• Im Gespräch mit dem Endkunden den 2 m-Abstand einhalten
• Bei der Stichprobenkontrolle muss auch im Heizungsraum der 2m-Abstand eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, darauf bestehen, dass ihr alleine im Raum seid.
• Im Gespräch mit dem Endkunden und bei der Stichprobenkontrolle einen Mund- und Nasenschutz tragen. Bei jeder Kontrolle diesen Schutz wechseln.
• Die Kundinnen und Kunden werden bei der Terminvereinbarung darauf hingewiesen, welche Hygienemassnahmen gelten .