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Dienstag, 16. Februar 2021 - Aargau vergünstigt den Besuch des Praxiskurses WPSM
Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Praxiskurs WPSM mit Arbeits- oder Wohnort im Kanton Aargau erhalten ab sofort eine Vergünstigung von Fr. 250.- auf die Kursgebühr. Der Kanton Aargau beteiligt sich damit an der Aus- und Weiterbildung im Bereich Wärmepumpen-System-Modul WPSM. Die Vergünstigung wird direkt von der Kursrechnung abgezogen. -
Dienstag, 2. Februar 2021 - Änderung bei den Anträgen für ein Anlagezertifikat
Seit dem 1.1.21 erhält nicht mehr der Installateur, sondern der Bauherr die Rechnung für die Prüfung des Antrags für ein Anlagezertifikat und das Zertifikat selber. Aus rechtlichen Gründen muss, zusammen mit dem Antrag, der Nachweis erfolgen, dass der Bauherr darüber informiert ist.
Aus diesem Grund muss dem Antrag auf ein Anlagezertifikat, welches der Installateur einreicht, NEU zusätzlich das Formular "Bestätigung Installateur/Bauherr an Förderstelle" beigelegt werden. Es muss vom Installateur und vom Bauherrn unterschrieben werden.
Das Formular kann auf dieser Webseite bei den Antragsformularen heruntergeladen werden.
Anträge, welche ab 15.2.21 ohne dieses Formular eingereicht werden, werden zur Ergänzung an den Installateur zurückgewiesen. -
Montag, 18. Januar 2021 - Corona-Schutzmassnahmen bei Stichprobenkontrollen
Die Projektleitung hat die folgenden Schutzmassnahmen beschlossen, welche bei Stichprobenkontrollen eingehalten werden müssen. Damit sollen sowohl der Endkunde als auch der Stichprobenkontrolleur so gut als möglich geschützt werden.
• Weder der Stichprobenkontrolleur noch der Endkunde haben Krankheitssymptome, welche auf Covid-19 hinweisen könnten.
• Der Endkunde hat seine Symptomlosigkeit auf die entsprechende Frage des Stichprobenkontrolleurs beim Eintreffen vor Ort bestätigt.
• Vor und nach der Kontrolle die Hände desinfizieren
. Maskenpflicht für den Kontrolleur und den Hausbewohner. Bei jeder neuen Kontrolle verwendet der Kontrolleur eine neue Maske
. Nach der Kontrolle desinfiziert der Kontrolleur alle von ihm berührten Flächen an der WP-Anlage
• Im Gespräch mit dem Endkunden den 2 m-Abstand einhalten
• Im Heizungsraum ist grundsätzlich während der Kontrolle nur der Kontrolleur anwesend. Der Endkunde hält sich vor der Türe zum Heizungsraum auf, wenn er die Kontrolle mitverfolgen will.
Dierse Massnahmen gelten bis auf Widerruf. -
Montag, 4. Januar 2021 - WPSM mit eigener Telefonnummer 031 343 30 24
Die Mitarbeiter*innen, welche für das WPSM arbeiten, können ab sofort unter der Telefonnummer 031 343 30 24 erreicht werden. Über diese Nummer wird der Anrufer/die Anrufer schneller als bisher direkt mit der richtigen Person, wahlweise in der deutschen Schweiz oder in der Romandie, verbunden. Dies betrifft alle Anfragen zum WPSM: Zertifikatsanträge, Stichprobenkontrollen, Rechnungswesen, Versand der Zertifikate.
Die bisherige Telefonnummer der FWS bleibt bestehen. -
Donnerstag, 5. November 2020 - Ab 1.1.2021: Neuer Preis für das Anlagezertifikat / Rechnung geht neu an den Bauherrn
Die Trägerorganisationen – FWS, suissetec, GKS, DIE PLANER und BFE – haben die folgenden wichtigen Änderungen im WPSM beschlossen:
Preis des Anlagezertifikates WPSM ab 1. Januar 2021
Das BFE/EnergieSchweiz hat in den letzten Jahren mit sehr namhaften Beiträgen das WPSM unterstützt und dadurch ermöglicht, den Preis des Anlagezertifikates tief zu halten. Ab 2021 werden diese Subventionen zurückgefahren. Zudem deckte der Preis für das Anlagezertifikat bisher nicht die vollen Kosten des WPSM ab. Die Verrechnung des Anlagezertifikates muss den grössten Teil des gesamten Betriebsaufwands decken.
Aus diesem Grund wird der Preis für das Anlagezertifikat angepasst. Gegenwärtig beträgt er Fr. 245.- + MWST. Ab 1. Januar 2021 wird der Preis für ein Anlagezertifikat mit Fr. 380 + MWST festgelegt. Davon betroffen sind alle Zertifikatsanträge, die ab 1.1.2021 per Mail oder Post bei der Fachvereinigung Wärmepumpen FWS eintreffen.
Die EnDK als Vertretung der Kantone ist über eine Preisanpassung in dieser Grössenordnung bereits seit längerem informiert und hat ihr Einverständnis signalisiert.
Verrechnung des Anlagezertifikates: Neue Regelung ab 1.1.2021
Bisher wurde das Anlagezertifikat den Heizungsinstallateuren, welche das Zertifikat beantragt haben, in Rechnung gestellt. Sie haben in den meisten Fällen das Anlagezertifikat für die Bauherrschaft vorfinanziert.
Die Trägerorganisationen haben beschlossen, diese Praxis zu ändern, um den Ablauf für die Installationsbranche zu vereinfachen: Ab 1. Januar 2021 wird das Anlagezertifikat von der FWS dem Bauherrn direkt in Rechnung gestellt.
Der Bauherr erhält nach wie vor das Anlagezertifikat erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem eine allfällige Stichprobe erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Frist bis zur Ausstellung des Anlagezertifikates beträgt im Normalfall ca. 7 Wochen ab Eintreffen des Antrags bei der FWS und rund 13 Wochen, falls die Wärmepumpenanlage einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird.